- Allgemeine Dienstausführung
1.1 Die Firma B&G Hausmeisterservice – im Folgenden B&G Hausmeisterservice – übt das gemäß § 34a Abs.1 GewO erlaubnispflichtige Sicherheitsgewerbe als Veranstaltungs- und Objektschutz sowie andere Services und artverwandte Tätigkeiten aus.
1.2 Die Dienstleistung erfolgt in der Regel durch einen oder mehrere Sicherheitsdienstmitarbeiter.
1.3 Sonderdienstleistungen werden vor Vertragsabschluss gesondert aufgeführt.
1.4 Die B&G Hausmeisterservice erbringt ihre Tätigkeit ausdrücklich als Dienstleistungsunternehmen und bedient sich ihrer Mitarbeiter als Erfüllungsgehilfen. Die Auswahl der Mitarbeiter und das Weisungsrecht obliegt außer bei Gefahr im Verzug bei der Firma B&G Hausmeisterservice. Der Auftraggeber erkennt deshalb an, dass die Mitarbeiter der betrieblichen Organisation der Firma B&G Hausmeisterservice angehören und nicht von der Firma B&G Hausmeisterservice beschäftigt werden, um den im Betrieb des Auftraggebers verfolgten arbeitstechnischen Zweck zu fördern. Der Auftraggeber wird deshalb davon absehen, das Personal der Firma B&G Hausmeisterservice in den eigenen Betrieb einzugliedern oder ihnen Weisungen zu erteilen. Sollte der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung verstoßen, so wird der Auftraggeber die Firma B&G Hausmeisterservice von diesen Nachteilen freistellen.
1.5 Die Firma B&G Hausmeisterservice ist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern verantwortlich.
- Dienstanweisungen
2.1 Die Firma B&G Hausmeisterservice wird, abgestimmt auf die Belange des Auftraggebers, eine schriftliche Dienstanweisung erarbeiten, in der die näheren Bestimmungen (Kontrollen und sonstige Dienstverrichtungen) vorgenommen werden sollen. Diese Dienstanweisungen sind vom Auftraggeber und den Mitarbeitern zu unterschreiben.
2.2 Änderung und Ergänzung der Dienstanweisungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
- Bekleidung und Ausrüstung
3.1 Die Firma B&G Hausmeisterservice stattet, wenn dieses vom Auftraggeber gewünscht bzw. verlangt wird, ihre Mitarbeiter für den Einsatz mit einheitlicher Dienstkleidung aus.
3.2 Besondere Equipments werden dem Auftraggeber gegen eine Gebühr, die vorab vertraglich festgehalten wird, in Rechnung gestellt.
- Haus- und Festnahmerecht
Den Mitarbeitern der Firma B&G Hausmeisterservice steht während der Ausübung der Tätigkeiten beim Auftraggeber das gleiche Haus- und Festnahmerecht zu wie dem Auftraggeber.
- Ausführungen durch andere Unternehmen
Die Firma B&G Hausmeisterservice ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer Unternehmen, welche gem. §34a Abs. 1 GewO zugelassen sind, zu bedienen. Es sei denn, es besteht eine vertragliche Individualvereinbarung mit gesondertem Inhalt.
- Nichtzahlungen von Bewachungsgebühren / Bewachungsdienstleistungen
6.1 Bei Zahlungsverzug ruhen die Zahlungsverpflichtungen der Firma B&G Hausmeisterservice nebst ihrer Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag insgesamt entbunden wird.
6.2 Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Vertragsleistungen in Verzug, so kann die B&G Hausmeisterservice bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
6.3 Der Firma B&G Hausmeisterservice bleibt jedoch nachgelassen, die Höhe ihres Schadensersatzanspruches wegen Nichterfüllung nicht im Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Sicherungsstunde einen Betrag von 70% des Stundensatzes zu beanspruchen.
6.4 Der Auftraggeber hat allerdings das Recht nachzuweisen, dass der Firma B&G Hausmeisterservice durch den Abnahmeverzug kein Schaden oder nur ein Schaden in geringer Höhe entstanden ist.
- Rechtsnachfolgen
7.1 Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war.
7.2 Durch den Tod oder sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung der Firma B&G Hausmeisterservice wird der Vertrag nicht berührt.
- Loyalitätsklauseln (Gültig für: Auftraggeber, Auftragnehmer und B&G Hausmeisterservice)
8.1 Der Auftraggeber (gültig ebenfalls für Auftragnehmer und B&G Hausmeisterservice) verpflichtet sich, keinen Mitarbeiter, den die Firma B&G Hausmeisterservice zur Erledigung ihrer Sicherheitsaufgaben im Bereich des Auftraggebers einsetzt, während der Laufzeit des Vertrages und sechs Monate nach Beendigung des Vertrages abzuwerben und für Aufgaben in seinem Unternehmen einzusetzen.
8.2 Verstößt der Auftraggeber/Arbeitnehmer/ B&G Hausmeisterservice gegen Punkt 8.1, so verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 Euro für jeden abgeworbenen Mitarbeiter zu zahlen.
8.3 Der Auftraggeber (gültig ebenfalls für Auftragnehmer und B&G Hausmeisterservice) verpflichtet sich, keinen Kunden, den die Firma B&G Hausmeisterservice zur Erledigung ihrer Sicherheitsaufgaben im Bereich des Auftraggebers betreut, während der Laufzeit des Vertrages und sechs Monate nach Beendigung des Vertrages abzuwerben.
8.4 Verstößt der Auftraggeber/Arbeitnehmer/ B&G Hausmeisterservice gegen Punkt 8.3, so verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 Euro für jeden abgeworbenen Kunden zu zahlen. Der Vertrag zwischen den jeweiligen Parteien wird fristlos aufgelöst.
- Haftung und Haftungsbegrenzung
9.1 Ist der Auftraggeber gewerblich tätig, haftet die Firma B&G Hausmeisterservice im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch grobes Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren leitenden Angestellten verursacht wurden.
9.2 Ist der Auftraggeber nicht gewerblich tätig, haftet die Firma B&G Hausmeisterservice nach Maßgabe von Absatz I auch für Schäden, die ihre Erfüllungsgehilfen verursachen.
9.3 Obliegt der Firma B&G Hausmeisterservice ausnahmsweise eine Haftung im Bereich der einfachen (leichteren) Fahrlässigkeit, so ist ihre Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt, der folgenden Haftungshöchstsummen pro Schadensfall entspricht:
- Euro 3.000.000,- für Personenschäden
- Euro 3.000.000,- für Sachschäden
- Euro 3.000.000,- für Vermögensschäden
Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet die Firma B&G Hausmeisterservice dem Grunde nach nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Nicht ersatzfähig sind in diesem Fall alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung der Firma B&G Hausmeisterservice in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. die Übernahme der Streupflicht bei Glatteisgefahr, die Bedienung von Sonnenschutzeinrichtungen oder die Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrischen oder ähnlichen Anlagen.
- Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftungsansprüche unverzüglich geltend zu machen. Der Haftungsanspruch erlischt, wenn der Auftraggeber im Falle der Ablehnung durch die Firma B&G Hausmeisterservice oder deren Versicherungsgesellschaft den Anspruch nicht binnen 3 Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend macht.
- Zahlungen des Entgeltes
Das Entgelt für Leistungen aus den Verträgen, die auf Stundenbasis abgerechnet werden (Veranstaltungsschutz und Objektschutz), ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.
- Vertragsbeginn und Vertragsänderungen
12.1 Der Vertrag ist für die Firma B&G Hausmeisterservice von dem Zeitpunkt an verbindlich, an dem dem Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht.
12.2 Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und/oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung beider Parteien.
- Vertragswirksamkeit
13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
13.2 Diese AGB ist Bestandteil eines jeden abgeschlossenen Vertrages. Ihren Erhalt dokumentiert der Auftraggeber mit seiner Unterschrift unter dem Vertrag.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr und im Geschäftsverkehr mit Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens der Sitz der Leitung der jeweiligen Niederlassung der Firma B&G Hausmeisterservice. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt verlegt. Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden. Abweichend von der vorstehenden Gerichtsstandvereinbarung ist die Firma B&G Hausmeisterservice auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Sitz zu verklagen.